Zur Unterstützung bei der richtigen Rezeptierung finden Sie hier alle relevanten Unterlagen zur Kostenübernahme.
Seit Sommer 2016 sind rtCGM-Systeme unter bestimmten Voraussetzungen erstattungsfähige Kassenleistung.
Zur Unterstützung bei der richtigen Rezeptierung finden Sie hier alle relevanten Unterlagen zur Kostenübernahme.
Die ideale rtCGM-Lösung für Patienten mit intensivierter Insulinbehandlung.
** Zu den Voraussetzungen im Einzelnen vgl. Beschluss des G-BA vom 16. Juni 2016, abrufbar unter: www.g-ba.de/downloads/39-261-2623/2016-06-16_MVV-RL_rtCGM_BAnz.pdf
† Fachärzte für Innere Medizin und Endokrinologie und Diabetologie oder 2. Fachärzte für Innere Medizin, für Allgemeinmedizin oder für Kinder- und Jugendmedizin jeweils mit der Anerkennung "Diabetologie" oder "Diabetologe Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG)" bzw. mit vergleichbarer Qualifikation oder 3. Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin mit der Anerkennung "KinderEndokrinologie und -Diabetologie."